Unechte Teilortswahl: bald Geschichte?
Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn
![](https://www.nrwz.de/wp-content/uploads/2025/02/Kommunalwahl-europawahl-Wahlurne-dk-090624-5.png)
Das Trauerspiel mit der „unechten Teilortswahl“ könnte bald Geschichte sein. Wenn es nach den Ortschaftsräten von Waldmössingen und Tennenbronn geht, wird die Wahl 2024 die letzte gewesen sein, die nach diesem komplizierten und fehleranfälligen Verfahren in Schramberg stattgefunden hat. Sowohl in Waldmössingen als auch in Tennenbronn haben sich die Ortschaftsräte mit überzeugenden Mehrheiten für die Abschaffung ausgesprochen. Am Donnerstagabend berät der Verwaltungsausschuss, in zwei Wochen beschließt der Gemeinderat.
Schramberg. Die unechte Teilortswahl hatte man in Schramberg nach der Eingemeindung Waldmössingens eingeführt. Sie sollte dem Teilort eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat der Stadt garantieren.
Als 2006 Tennenbronn dazu kam, wurde das Wahlrecht auf Tennenbronn ausgedehnt. Weil die Wählerinnen und Wähler aber ein sehr kompliziertes Wahlverfahren beachten müssen, kam es sowohl in Waldmössingen und Tennenbronn bei jeder Kommunalwahl zu extrem vielen „verlorenen“ Stimmen, weil Stimmzettel ungültig waren.
Widerstand in den Ortsteilen geschwunden
Deshalb gab es schon seit vielen Jahren Bestrebungen, die unechte Teilortswahl aufzugeben. Sie waren bisher immer am Widerstand der Ortschaftsräte gescheitert. Bisher waren für Waldmössingen zwei, für Tennenbronn vier und für das übrige Stadtgebiet 19 Sitze garantiert.
Nun aber scheint auch in Waldmössingen und Tennenbronn ein Umdenken eingesetzt zu haben. Die Verwaltung hat in einer Untersuchung des letzten Kommunalwahlergebnissen nämlich dargestellt, dass die Ortsteile mit einem einfachen Wahlrecht sogar mehr Vertreterinnen und Vertreter in den Rat hätten entsenden können, wenn nicht so viele Stimmen verloren gegangen wären.
Noch der frühere Gemeinderat hatte einen Antrag der damaligen Fraktion „Aktive Bürger“ angenommen, wonach die Verwaltung „Maßnahmen zur Abschaffung der unechten Teilortswahl“ vorlegen solle. Außerdem forderte die Fraktion, die Stadtverwaltung solle Vorschläge für die Einführung von Ortschaftsräten in Schramberg-Tal und Sulgen machen.
![](https://www.nrwz.de/wp-content/uploads/2025/02/Kommunalwahl-auszaehlung-Rathaus-dk-100624-2-1335x800.png)
Keine weiteren Ortschaftsräte für die Talstadt und Sulgen
Während sich die Verwaltung für die Abschaffung der unechten Teilortswahl ausgesprochen hat, lehnt sie zusätzliche Ortschaftsräte ab. Zum einen würde das recht viel Geld kosten für jeweils eigene Ortsvorsteher und Ortschaftsräte. Die Stadt müsste zusätzliche Ortsverwaltungen aufbauen.
Wichtiger: Es bestünde „die Gefahr eines zunehmenden ‚Kirchturmdenkens‘“, heißt es in der Vorlage von Fachbereichsleiter Christian Birkle. Solche zusätzlichen Ortschaftsräte seien auch nicht nötig, denn: „Sowohl der Gemeinderat als auch die Oberbürgermeisterin sind für die Gesamtstadt mit allen Stadt- und Ortsteilen tätig und ihrem Wohl verpflichtet.“
Die Ortschaftsräte in Waldmössingen und Tennenbronn sahen das genauso und lehnten die zusätzlichen Ortschaftsräte einmütig ab. Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl votierten in Waldmössingen neun Ortschaftsräte, einer war dagegen. In Tennenbronn war das Verhältnis sieben zu drei. Sollte der Gemeinderat diesen Voten folgen, wird zur nächsten Kommunalwahl 2029 das einfache Wahlrecht angewendet.
NRWZ.de Newsletter - hier direkt bestellen